Vorschlag zur Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft
Beim „Geld ausgeben“ ist Burgdorf schon ziemlich gut. Auf der Einnahmenseite fehlen seit vielen Jahren etliche Millionen Euro. Burgdorf sollte und kann auf der Einnahmenseite etwas tun, um die Abwärtsspirale zu stoppen oder mindestens zu verlangsamen. Konkrete Möglichkeiten hat die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Burgdorf bereits in ihrem Lagebericht „100 Tage Ratsarbeit in Burgdorf“ aufgezeigt. Attraktive Gewerbebetriebe könnten die Einnahmen aus der Gewerbesteuer und die Ansiedlung einkommensstarker Bevölkerungsgruppen könnte die Schlüsselzuweisung aus der Einkommensteuer erhöhen. Naherholung und sanfter Tourismus könnten zur Belebung der Innenstadt und der Ansiedlung von Cafés, Restaurants und Hotels beitragen – doch von allein werden aus Ideen keine Projekte und aus Projekten wird keine Realität – es braucht wirksame professionelle Strukturen, die nachhaltig auf die Konkretisierung der Ideen hinarbeiten, Projekte ausrufen und vor allem nach Investoren für die Umsetzung suchen.
Die Stadt Burgdorf ist für solche Aufgaben heute nicht angemessen aufgestellt. Der einzige Wirtschaftsförderer, der „nebenbei“ auch noch die Liegenschaftsabteilung zu verwalten hatte, hat gerade gekündigt. Ein Nachfolger ist nicht in Sicht. Strukturen, die geeignet wären, die Arbeit des Wirtschaftsförderers aufzufangen gibt es nicht. Der Stadtmarketingverein im Verbund mit dem VVV e.V. kümmert sich dankenswerterweise um viele operative Marketingmaßnahmen, von der Veranstaltung der verkaufsoffenen Sonntage, über den Pferdemarkt, kleine Gewerbeausstellungen und vieles mehr.
Doch mit aktiver Vermarktung von Burgdorf bei Investoren, auf Tourismusmessen und bei Wirtschaftsbetrieben haben die im Ehrenamt geleistete Arbeiten nichts zu tun, zumal wenn es um strategische Maßnahmen, wie den Kauf von Grundstücken und mittelfristige Projektentwicklungen im gewerblichen und Wohnungsbereich im öffentlichen Interesse geht. Da braucht es Profis, die die Märkte für Gewerbeimmobilien und Wohnungen sowie deren Teilnehmer kennen und kontinuierlich bearbeiten.
Die FDP setzt sich deshalb für die Gründung einer kommunalen Stadtentwicklungs-gesellschaft ein, die den Zweck verfolgt, Gewerbeflächen und Grundstücke zur Wohnbebauung zu erwerben und zu entwickeln und alle damit in Zusammenhang stehenden Maßnahmen ergreifen darf. Außerdem soll diese Stadtentwicklungsgesellschaft ein ganzheitliches Konzept in Zusammenarbeit mit den Ballungsräumen Hannover, Braunschweig, Wolfsburg, Celle und Hildesheim erarbeiten und daraus ein Angebot für sanften Tourismus und Naherholungssuchende ableiten und weiterentwickeln. Dabei soll sie insbesondere auch die umliegenden Ortschaften, ehemalige Kiesteiche, Wälder und Moore und kulturhistorisch bedeutsame Sehenswürdigkeiten einbeziehen.
Die Gesellschaft könnte wie folgt strukturiert sein:
Eine Stadtentwicklungsgesellschaft könnte mit ihrem Geschäftsbetrieb Legislaturperioden übergreifend die Projekte vorantreiben, wäre zudem schneller und flexibler am Markt als es die Veraltungsstrukturen einer Gemeinde in der Regel zulassen. Namhafte Beispiele finden sich in Lüneburg, Langenhagen und in Borkum, aber auch in vielen anderen Städten.
Für die Umsetzung ist eine frühzeitige Einbindung der Kommunalsaufsicht empfehlenswert. Dazu sollte das Geschäftsmodell und vor allem die Finanzierungsstruktur vorliegen. Finanziell könnte die Gesellschaft zunächst mit Gesellschafterdarlehn der Stadt, je nach Geschäftsplan, ausgestattet werden. Alternativ dazu kann die Gesellschaft sich selbst finanzieren durch Aufnahme von Krediten, abgesichert durch Bürgschaften der Stadt Burgdorf und im Wege der Innenfinanzierung durch öffentliche Förderprogramme, Projektentwicklungsgewinne, Maklertätigkeiten etc. Zur Erleichterung der Finanzierung käme u. U., auch die Beteiligung von Dritten in Betracht. Das allerdings kann die Unabhängigkeit der Stadt als Alleingesellschafterin in Frage stellen. Außerdem wären die kommunalrechtlichen Grenzen zu beachten. Rechtliche Hinderungsgründe, die Stadtentwicklungsgesellschaft auf den Weg zu bringen, sind nicht erkennbar. Eine weitere Herausforderung besteht in der personellen Besetzung der Geschäftsführung und der anderen Stellen. Mit Hilfe eines Personalvermittlers dürfte aber auch diese Aufgabe zu bewältigen sein. Die weitere Ausgestaltung des Geschäftsmodells kann dann mit der neuen Geschäftsführung konkretisiert bzw. angepasst werden.
Der Aufsichtsrat stellt sicher, dass die von der Geschäftsführung entwickelten Ideen zu Burgdorf passen und in der Stadt vermittelbar sind. Im Übrigen beschließt er die kurz-, mittel- und langfristige Planung und Finanzierung der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat sollte unter Beachtung der kommunalverfassungsrechtlichen Vorgaben Vertreter aus der Politik, aber auch aus den hier relevanten Verbänden (VVV, SMB, NABU, ggfs. Vertreter aus anderen Städten etc.) zusammengesetzt sein.
Die Gründung einer Gesellschaft zur Stadtentwicklung ist nicht kompliziert, wenn sich jemand kümmern würde. Angesichts der Bedeutung dieser Maßnahme, wäre das eigentlich Chefsache und könnte bis zur Sommerpause erledigt sein.