Fragen & Antworten zum Agrarpaket und Düngeverordnung

Die Bundesregierung will mit dem sogenannten Agrarpaket und der Verschärfung der Düngeverordnung zusätzliche Auflagen und Verbote in der Landwirtschaft durchsetzen. Die Branche fühlt sich dabei übergangen und fürchtet Wettbewerbsnachteile. Den vom Kanzleramt angekündigten Dialogprozess empfindet sie als Farce: Statt die Landwirte ernsthaft einzubeziehen, will die Bundesregierung einige Änderungen schnell beschließen lassen. Die FDP-Fraktion will erreichen, dass agrarpolitische Entscheidungen wieder auf wissenschaftlicher Grundlage und erst nach Abschluss eines echten Dialogs mit der Landwirtschaft getroffen werden.

Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung?

Mit dem Agrarpaket versucht die Bundesregierung, andauernde Konflikte zwischen dem Landwirtschafts- und Umweltministerium aus dem Weg zu räumen. Die Debatte über ein Insektensterben nimmt Umweltministerin Schulze stetig zum Anlass, Einschränkungen für den Pestizideinsatz zu fordern. Belastbare Datengrundlagen und umfangreiche Ursachenanalysen für das Insektensterben existieren kaum. Gleichzeitig sieht Agrarministerin Klöckner in der Einführung eines nationalen Tierwohllabels die Chance, sich in der Debatte um moderne Tierhaltung als gesellschaftliche Konfliktlöserin zu präsentieren. Ob sich das geplante Label am Markt durchsetzen wird, ist jedoch zweifelhaft. Das unter Vermittlung des Kanzleramtes geschnürte Agrarpaket verbindet aus Sicht der FDP-Fraktion das fachlich nicht Gerechtfertigte mit dem ökonomisch Unsinnigen. Zudem erinnert das Vorgehen an einen politischen Kuhhandel. In Sachen Düngeverordnung besteht akuter Handlungsbedarf, da die EU- Kommission Deutschland wegen Nichteinhaltung der Nitratrichtlinie verklagt hat und hohe Strafzahlungen drohen. Mancherorts ist die Nitratbelastung des Grundwassers auch zu hoch. Deutschland hat allerdings ein im EU-Vergleich sehr grobmaschiges Messstellennetz. Die Landwirte kritisieren außerdem methodische Mängel: Während andere EU-Staaten die Daten aller Messstellen nach Brüssel melden, sendet Deutschland vorwiegend Ergebnisse aus belasteten Gebieten. Selbst die EU-Kommission stellt klar, dass die Daten der Mitgliedsstaaten nur begrenzt vergleichbar sind.

Welche Maßnahmen kritisieren die Landwirte?

Beim Aktionsprogramm Insektenschutz soll der chemische Pflanzenschutz in „besonders schützenswerten Gebieten“, beispielsweise in Flora-Fauna-Habitat- Gebieten, auf artenreichem Grünland oder auf Streuobstwiesen, ab 2021
Impressum: Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag, vertreten durch Dr. Marco Buschmann (V.i.S.d.P.),
Platz der Republik 1, 11011 Berlin, Tel. 030 403699001, dialog@fdpbt.de, www.fdpbt.de, Stand: Januar 2020
weitestgehend verboten werden. Hinzu kommt ein nationales Verbot von Glyphosat ab 2023, obwohl auf EU-Ebene bereits eine Zulassungsverlängerung für den Wirkstoff beantragt wurde. Weiterhin soll die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln künftig durch noch zu definierende Biodiversitätsmaßnahmen kompensiert werden. Die Bundesregierung sieht sich selbst außer Stande, den Umfang der angedachten Maßnahmen und die daraus resultierenden Belastungen für die landwirtschaftlichen Betriebe abzuschätzen. Fakt ist: Die Summe der Maßnahmen kommt in vielen Regionen einer Stilllegung der Betriebe gleich. Die damit einhergehende Wertminderung der betroffenen landwirtschaftlichen Nutzflächen geht Schätzungen zufolge in die Milliarden. Im Rahmen der Düngeverordnung soll zudem die zulässige Düngemenge auf 80 Prozent des Pflanzenbedarfs herabgesetzt werden. Da der zulässige Düngebedarf sich an den Ernten der Vorjahre orientiert, wird damit eine Abwärtsspirale der Erträge in Gang gesetzt. In den sogenannten roten Gebieten trifft diese Änderung auf alle Betriebe zu, egal ob der Betrieb kritische Nitratemissionen verursacht oder nicht. Die Einführung einer flächenbezogenen Aufzeichnungspflicht bedeutet für die einzelnen Betriebe einen hohen bürokratischen Aufwand.

Wie steht die FDP-Fraktion zu den Plänen?

Die Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie hat oberste Priorität. Auch der Schutz der Biodiversität darf nicht vernachlässigt werden. Jedoch kann und darf Umweltschutz nur gemeinsam mit und nicht gegen die Landwirtschaft erfolgen. Damit nicht mehr über die Köpfe der Landwirte hinweg entschieden wird, müssen neue Maßnahmen und Beschlüsse ausgesetzt werden, bis ein echter Dialog mit der Landwirtschaft abgeschlossen wurde. Der Dialog muss seinem Namen gerecht werden und für Verlässlichkeit und faire Wettbewerbsbedingungen sorgen. Statt neue Auflagen und Verbote einzuführen, gilt es, den kooperativen Natur- und Umweltschutz zu stärken. Die Nitratproblematik ist zudem vor allem eine Messproblematik. Entsprechend muss eine bundesweite Messnetzüberprüfung unter Einbeziehung möglicher anderer Emissionsquellen die Grundlage für alle weiteren Maßnahmen bilden. Beim Insektenschutz gilt es zudem, sämtliche Ursachen für ein Insektensterben zu ergründen, bevor pauschale, auf die Landwirtschaft zielende Maßnahmen ergriffen werden.