Die Schutzstreifen sorgen nur für Unsicherheit und Verärgerung - sie gehören abgeschafft!
Die Presseartikel der letzten Wochen zum Thema Fahrradschutzstreifen, insbesondere, die zu den Schutzstreifen in Ehlershausen haben verdeutlicht, dass nicht nur die Verkehrsteilnehmer, sondern insbesondere die Verantwortlichen in der Verwaltung der Stadt Burgdorf und der Region Hannover die Rechtslage bzw. die für sie geltenden Verwaltungsvorschrift nicht kennen.
Entgegen den Aussagen von Herrn Vinken, der bei der Region für die Verkehrssicherheit zuständig ist, darf man sehr wohl auf und zwischen Schutzstreifen halten.
Abgesehen davon, dass die Verwaltungsvorschriften vorgeben, dass Schutzstreifen nur dort aufgebracht werden dürfen, wo ein Überfahren der Schutzstreifen beim ortsüblichen Begegnungsverkehr nicht erforderlich ist, ist die Aussage der Regionssprecherin Christina Kreutz falsch, dass das Überfahren nur dann zugelassen sei, wenn Autofahrer einem Bus oder Lastwagen begegnen.
Es reicht schon die Begegnung von Auto- und Radfahrer. Wenn der Radfahrer auf der Seite fährt, auf der der Schutzstreifen nicht vorhanden ist, wird der Autofahrer bei einer verbleibenden Kernfahrbahn von 4,5 Metern auf den Schutzstreifen ausweichen müssen, um den Mindestabstand zum Radfahrer einzuhalten. Durch die Vorgabe, das beim Überholen oder im Begegnungsverkehr der Autofahrer zumäußersten Punkt des Radfahrers einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten hat, ergibt sich bei Berücksichtigung der Lenkerbreite und dem Abstand des Radfahrer zur Gosse / zu den Gullys eine Gesamtbreite für einen normalen Radfahrer von 2,5 Metern! D.h. der Radfahrer nimmt mehr Raum ein, als ein SUV. Der verbleibende Raum von maximal zwei Metern reicht nicht mal mehr für einen Golf, der bei Berücksichtigung der Spiegel breiter als 2 Meter ist.
Die Freien Demokraten Burgdorf-Uetze fordern das Aufmalen von Schutzstreifen ab sofort zu unterlassen und die vorhandenen Schutzstreifen in der Stadt Burgdorf und den Ortsteilen zu entfernen.
Die bisher für die Schutzstreifen durch den Bürger der Stadt Burgdorf getragenen Kosten liegen in Summe inkl. der Planungs- Nebenkosten bei mehr als 250.000,00 Euro. Allein für die Maßnahme in Schillerslage weist die Verwaltung in ihrer Vorlage 2014 0686 vom 19.08.2014Gesamtkosten in Höhe von ca. 110.000,00 Euro aus. Hinzu kommt noch, das durch dieses Thema Personal in der Verwaltung gebunden wird, das für dringendere Aufgaben – z.B. die Ausweisung weiterer Wohngebiete in den Ortsteilen - nicht zur Verfügung steht.
„Die Schutzstreifen sind gesetzlich nicht gefordert – es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Burgdorf bzw. der Region Hannover“ erläutert Gawlik und ergänzt „Und wenn man dann in der Ratssitzung am 08. Dezember 2016 von Herrn Hinz als SPD Ratsherrn hören muss, dass die SPD, die Grünen und sowie die WGS in den letzten 5 Jahren versucht haben zu sparen, man aber nichts habe finden können, ist man schlicht sprachlos.“.