Auch in Burgdorf wäre das kostenlose Parken für 15 Minuten mittels Parksanduhr möglich.
Vielen Autofahrer kennen das Problem. Man möchte nur kurz ein paar Brötchen kaufen oder die Brille beim Optiker abholen. Da dauert aber in so machen Fällen der Weg zum Parkautomaten und zurück zum Auto länger, als die eigentliche Besorgung. „Um den Besuch in der Innenstadt auch bei kurzen Erledigungen attraktiv zu halten, müssen wir in Burgdorf ebenfalls das kostenlose Parken für 15 Minuten ermöglichen“ so Schwerdtfeger, der sich im Bürgermeisterwahlkampf für eine Brötchentaste starkgemacht hat, sich aber auch gut die Nutzung einer Parksanduhr vorstellen kann.
Unmittelbar, nachdem die ersten Presseberichte über das Projekt „Parksanduhr“ der Stadt Cloppenburg bekannt wurden, fragte Gawlik bei der Stadt Burgdorf nach, ob die in Cloppenburg gefundene Lösung nicht auch in Burgdorf umzusetzen wäre. „Die Kosten von 3 Euro für eine Parksanduhr sind für die Nutzer überschaubar und die Stadt kann damit auf die teure Umrüstung der vorhandenen Parkautomaten mit einer Brötchentaste verzichten“, erläutert Gawlik.
Die Burgdorfer Verwaltung teilte Gawlik mit, dass eine Parksanduhr nicht als Komponente in der StVO als Option enthalten sei und daher eine solche Lösung rechtswidrig sei. Vor dem Hintergrund, dass auch in Cloppenburg ebenfalls deutsches Recht gilt, setzte sich Gawlik direkt mit dem zuständigen Fachbereich der Stadt Cloppenburg in Verbindung.
„Die Stadt Cloppenburg hat darauf verwiesen, dass die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 47 OWiG im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Verfolgungsbehörde liegt und es somit überhaupt keine Rolle spielt, dass die Parksanduhr nicht in der StVO als Option aufgeführt ist oder nicht“, so Gawlik.
In Cloppenburg findet die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs durch städtische Bedienstete statt. Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten ist zwischen dem Ziel, die Verkehrsdisziplin des Autofahrers zu fördern und der Frage, ob der Einsatz der Mittel (hier: gebührenpflichtige Verwarnung) in einem angemessen Verhältnis stehen, abzuwägen. Im Rahmen dieser Abwägung hat die Stadt Cloppenburg entschieden, dass Kurzzeitparker - sofern durch das Anbringen einer Parksanduhr im Fahrzeug nachgewiesen - erst nach mehr als 15 Minuten ohne gültigen Parkschein eine gebührenpflichtige Verwarnung erhalten.
„Wir sind von der Umsetzbarkeit und dem Vorteil dieser Lösung für unsere Bürgerinnen und Bürger überzeugt und werden einen entsprechenden Antrag zur Einführung einer Parksanduhr in Burgdorf in die Gremien einbringen“ ergänzt der FDP-Fraktionsvorsitzende im Rat der Stadt Burgdorf Schrader.
Hintergrund: Am 10. Dezember 2018 hat der Rat der Stadt Cloppenburg die Einführung einer Parksanduhr, die das kostenlose Parken für 15 Minuten ermöglicht, beschlossen. Bürgerinnen und Bürger sowie Besucher der Stadt haben somit die Möglichkeit schnell und unkompliziert kleinere Besorgungen zu erledigen. In einem Austausch des Vorsitzenden der FDP Burgdorf-Uetze mit Verantwortlichen der Stadt Cloppenburg hat ergeben, dass der Rat für diese Entscheidung hohen Zuspruch erhalten hat - Zitat: „Insgesamt lässt sich dieses Projekt als durchweg positiv darstellen, die Bürger sind zu sehr großen Teilen hiervon positiv angetan.“.